Fragen zur Videoüberwachung
Häufige Fragen zur Videoüberwachung
Die Angaben zum Datenschutz geben die Auffassung der deutschen Aufsichtsbehörden wieder und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Stand: September 2026. Rechtliche Angaben und Regelwerke ändern
sich, prüfen Sie im Zweifel die unten genannten Quellen.
Was darf meine Kamera filmen?
Ihr eigenes Grundstück, aber nicht den Gehweg, die Straße oder das Nachbargrundstück. Die Datenschutzkonferenz stellt in ihrer Orientierungshilfe klar, dass auch ein konkretes Überwachungsinteresse in der Regel keine Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Flächen wie Straßen, Gehwege oder Parkplätze rechtfertigt. Das gilt auch für Klingelkameras, deren Blickfeld über die Grundstücksgrenze reicht. Bei der Montage richten wir den Bildausschnitt entsprechend aus und blenden Bereiche, wo nötig, in der Kamera aus.
Muss ich auf die Kamera hinweisen?
Ja, sobald andere Personen erfasst werden können, etwa Besucher, Lieferanten oder Beschäftigte. Ein Hinweisschild muss vor dem überwachten Bereich erkennbar sein und den Verantwortlichen nennen. Die Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz enthält dafür ein Muster für ein vorgelagertes Hinweisschild und ein vollständiges Informationsblatt.
Wie lange darf ich Aufnahmen speichern?
So kurz wie möglich. Die Aufsichtsbehörden gehen davon aus, dass sich in den meisten Fällen innerhalb von ein bis zwei Arbeitstagen klären lässt, ob eine Aufnahme gesichert werden muss, und halten eine Speicherdauer von 72 Stunden in der Regel für ausreichend. Wir stellen die Aufzeichnung so ein, dass ältere Aufnahmen automatisch überschrieben werden.
Darf die Kamera auch Ton aufnehmen?
In aller Regel nein. Das heimliche Aufzeichnen des nichtöffentlich gesprochenen Wortes ist in Deutschland strafbar, und die Datenschutzkonferenz rät von Tonaufzeichnungen bei der Videoüberwachung ab. Viele Kameras haben ein Mikrofon eingebaut. Wir schalten es bei der Einrichtung ab.
Cloud oder Aufzeichnung im Haus?
Für die meisten unserer Kunden die Aufzeichnung im Haus, auf einem Netzwerkrekorder. Die Bilder bleiben dann bei Ihnen, es fallen keine monatlichen Gebühren an, und die Anlage funktioniert auch, wenn das Internet ausfällt. Ansehen können Sie die Bilder trotzdem per App von unterwegs. Cloudlösungen sind einfacher einzurichten, binden Sie aber an einen Anbieter und dessen Preise.
Funkkamera oder Kabel?
Wo es geht, das Kabel. Netzwerkkameras mit Stromversorgung über das Datenkabel, kurz PoE, brauchen nur eine Leitung, keine Steckdose und keinen Akkuwechsel, und das Bild bricht nicht ab. Funkkameras sind dort sinnvoll, wo keine Leitung hinkommt. Mit einem stabilen WLAN an der Montagestelle stehen und fallen sie.
Gelten für Betriebe andere Regeln?
Ja, strengere. Werden Beschäftigte erfasst, gelten besondere Anforderungen an Zweck und Umfang, eine dauerhafte Überwachung von Arbeitsplätzen ist grundsätzlich unzulässig. Gibt es einen Betriebsrat, hat er ein Mitbestimmungsrecht. Wir planen die Kameras so, dass sie Zugänge, Hof und Lager absichern, nicht die Arbeitsplätze, und empfehlen bei Unsicherheit den Rat eines Datenschutzbeauftragten.
Installieren Sie Videoüberwachung auch in Siegen und Betzdorf?
Ja. Von unserem Betrieb in Kirchen (Sieg) sind es rund 3 Kilometer Luftlinie nach Betzdorf, 4 nach Wissen, 9 nach Freudenberg und 12 nach Siegen. Ebenso im Einsatzgebiet: Herdorf, Daaden, Mudersbach, Niederfischbach, Altenkirchen sowie im Siegerland Wilnsdorf, Neunkirchen, Burbach, Kreuztal und Netphen, für Wohnhäuser wie für Gewerbebetriebe.
Quellen zu den Regelangaben auf dieser Seite