Zählerschrank erneuern in Siegen und im Westerwald.
Ob PV-Anlage, Wallbox oder Wärmepumpe: Fast jede Erweiterung beginnt am Zählerschrank. Wir prüfen, ob Ihrer noch ausreicht, erneuern ihn nach den aktuellen Anschlussregeln und stimmen den Zählerwechsel mit dem Netzbetreiber ab. Unser Betrieb sitzt in Kirchen (Sieg), 12 km von Siegen und 3 km von Betzdorf entfernt.
Bekiesch Elektro erneuert Zählerschränke im Siegerland und im Westerwald,
nach den technischen Anschlussregeln VDE-AR-N 4100 und vorbereitet für PV-Anlage,
Wallbox und Wärmepumpe. Den Zählerwechsel stimmen wir mit dem Netzbetreiber ab.
Für eine erste Einschätzung reicht ein Foto des geöffneten Schranks. Ansprechpartner ist
Jannik Bekiesch, 0173 3777486.
Wann fällig
meist, wenn PV, Wallbox, Wärmepumpe oder ein weiterer Zähler dazukommt; sonst Bestandsschutz
Regelwerk
Zählerplätze nach den technischen Anschlussregeln VDE-AR-N 4100
Wer darf
nur ein im Installateurverzeichnis eingetragener Betrieb (§ 13 NAV)
Steuerbox
neue Wallboxen und Wärmepumpen über 4,2 kW sind seit 2024 steuerbar (§ 14a EnWG) und brauchen Platz dafür
Einsatzgebiet
Betzdorf 3 km, Wissen 4 km, Freudenberg 9 km, Siegen 12 km, Kreuztal 18 km (Luftlinie)
Reicht Ihr Zählerschrank noch?
Woran Sie einen veralteten Zählerschrank erkennen
Viele Häuser im Siegerland und im Westerwald stammen aus den Sechziger- bis Achtzigerjahren, und ihr Zählerschrank ebenso. Solange nichts verändert wird, darf er bleiben. Sobald aber eine PV-Anlage, eine Wallbox oder eine Wärmepumpe angemeldet wird, schaut der Netzbetreiber auf den Zählerplatz. Entspricht er nicht den aktuellen Anschlussregeln, muss er vor der Inbetriebnahme angepasst werden.
Typische Hinweise auf Handlungsbedarf
Zähler und Sicherungen sitzen auf einer offenen Tafel oder einem Holzbrett
Es gibt keinen Fehlerstromschutzschalter, oder er schützt nur einen Teil der Stromkreise
Alle Plätze sind belegt, für neue Stromkreise ist kein Raum mehr
Klemmen oder Leitungen sind verfärbt, es riecht verschmort, Sicherungen lösen ohne erkennbaren Grund aus
Eine PV-Anlage, eine Wallbox oder eine Wärmepumpe ist geplant
Keiner dieser Punkte heißt automatisch, dass alles neu muss. Manchmal genügt eine Erweiterung. Das sehen wir uns vor Ort an und sagen Ihnen, was nötig ist und was nicht.
Wo wir Zählerschränke erneuern
Kurze Wege, ein Ansprechpartner.
Ein Zählerschrank ist kein Ferngeschäft: Vorher braucht es einen Blick auf die Anlage, am Tag selbst die Abstimmung mit dem Netzbetreiber. Von Kirchen (Sieg) aus liegt der größte Teil unseres Einsatzgebiets innerhalb von 20 Kilometern.
Angaben in Luftlinie ab Austraße 1, 57548 Kirchen (Sieg).
Über die Straße ist es je nach Ort etwas weiter.
Sie wohnen etwas außerhalb? Fragen Sie nach, oft passt es trotzdem in die Tour.
Was in einen neuen Zählerschrank gehört
Platz für heute und für das, was noch kommt
01 / ZÄHLERPLATZ
Nach aktuellen Anschlussregeln
Aufbau und Maße des Zählerplatzes legt die VDE-AR-N 4100 fest. Dazu gehört ein Raum für die Kommunikationstechnik eines intelligenten Messsystems. Wer heute erneuert, sollte ihn mit einplanen, auch wenn der Smart Meter erst später kommt.
02 / SCHUTZ
Fehlerstrom- und Überspannungsschutz
Fehlerstromschutzschalter für die Stromkreise, Überspannungsschutz für die empfindliche Technik im Haus. Bei einer Erneuerung lässt sich beides ohne Mehraufwand an der richtigen Stelle unterbringen.
03 / RESERVE
Vorbereitet für PV, Wallbox und Wärmepumpe
Steuerbare Verbraucher brauchen seit 2024 eine Steuerungsmöglichkeit durch den Netzbetreiber. Wir lassen Platz dafür und für weitere Stromkreise, damit die nächste Erweiterung nicht wieder am Schrank scheitert. Mehr dazu bei Photovoltaik und Wallbox.
So läuft die Zusammenarbeit ab
Vom Foto bis zum neuen Zählerschrank
Bestand ansehen
Sie schicken uns ein Foto oder wir kommen vorbei. Wir klären, ob eine Erweiterung reicht oder der Schrank neu muss, und was für Ihre geplanten Geräte vorgesehen werden sollte.
Angebot und Anmeldung
Im Angebot steht, was genau erneuert wird. Den Antrag beim Netzbetreiber und den Termin für den Zählerwechsel übernehmen wir.
Umbau an einem Tag
Wir bauen den neuen Schrank, klemmen die Stromkreise um und prüfen alle Schutzeinrichtungen. Der Netzbetreiber setzt den Zähler, danach ist der Strom wieder da und das Haus bereit für die nächste Erweiterung.
Fragen zum Zählerschrank
Häufige Fragen zum Zählerschrank
Die Angaben zu Anschlussregeln und Steuerbarkeit gelten bundesweit. Welche Vorgaben Ihr Netzbetreiber im Einzelnen macht, klären wir für Ihre Adresse.
Stand: September 2026. Rechtliche Angaben und Regelwerke ändern
sich, prüfen Sie im Zweifel die unten genannten Quellen.
Wann muss ein Zählerschrank erneuert werden?
Eine feste Altersgrenze gibt es nicht, ein unveränderter Zählerschrank genießt Bestandsschutz. Fällig wird die Erneuerung meist dann, wenn etwas Neues dazukommt: eine PV-Anlage, eine Wallbox, eine Wärmepumpe oder ein zusätzlicher Zähler. Dann verlangt der Netzbetreiber in der Regel, dass der Zählerplatz den aktuellen technischen Anschlussregeln entspricht, der VDE-AR-N 4100. Ein zweiter Anlass ist der Zustand selbst, etwa verschmorte Klemmen, fehlender Berührungsschutz oder keine freien Plätze mehr.
Darf ich den Zählerschrank selbst tauschen?
Nein. Arbeiten an der Anlage hinter dem Hausanschluss dürfen nur Installationsunternehmen ausführen, die im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen sind. So regelt es § 13 der Niederspannungsanschlussverordnung. Der Netzbetreiber muss außerdem den Zähler aus- und wieder einbauen, das stimmen wir mit ihm ab.
Was kostet ein neuer Zählerschrank?
Das hängt vor allem von drei Dingen ab: wie viele Zählerplätze gebraucht werden, ob der Schrank am selben Ort bleibt und wie viele Stromkreise neu angeschlossen werden müssen. Ein Einfamilienhaus mit einem Zähler ist etwas anderes als ein Zweifamilienhaus, in dem gleichzeitig PV und Wallbox dazukommen. Eine seriöse Zahl gibt es erst nach einem Blick auf die vorhandene Anlage. Ein Foto des geöffneten Schranks reicht uns für eine erste Einschätzung.
Brauche ich für Wallbox oder Wärmepumpe Platz für eine Steuerbox?
Für neue Geräte in der Regel ja. Seit dem 1. Januar 2024 gelten Wallboxen, Wärmepumpen, Klimageräte und Stromspeicher mit mehr als 4,2 kW Anschlussleistung als steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz. Der Netzbetreiber darf ihren Bezug bei Überlastung vorübergehend auf 4,2 kW begrenzen, im Gegenzug sinken die Netzentgelte. Die Steuerung braucht Platz im Zählerschrank, und genau das fehlt bei älteren Anlagen oft.
Wie lange ist der Strom bei einem Tausch weg?
In der Regel einen Arbeitstag. Die Vorbereitung läuft, während der Strom noch anliegt. Abgeschaltet wird erst, wenn umgeklemmt wird und der Netzbetreiber den Zähler umsetzt. Den Termin legen wir so, dass Sie planen können, etwa was Kühlschrank und Heizung angeht.
Ist ein Fehlerstromschutzschalter Pflicht?
Für neue Stromkreise mit Steckdosen ja, das schreibt die DIN VDE 0100-410 seit Jahren vor. Ältere Stromkreise ohne Fehlerstromschutz genießen Bestandsschutz, sicherer werden sie dadurch nicht. Wird der Zählerschrank ohnehin erneuert, ist das der günstigste Moment, um Fehlerstromschutz nachzurüsten, denn der Platz und der Umbau sind dann schon da.
Erneuern Sie Zählerschränke auch in Siegen und Betzdorf?
Ja. Von unserem Betrieb in Kirchen (Sieg) sind es rund 3 Kilometer Luftlinie nach Betzdorf, 4 nach Wissen, 9 nach Freudenberg und 12 nach Siegen. Ebenso im Einsatzgebiet: Herdorf, Daaden, Mudersbach, Niederfischbach, Altenkirchen sowie im Siegerland Wilnsdorf, Neunkirchen, Burbach, Kreuztal und Netphen.